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FQNF 1 - Kurierdienst Manfred Bruns e.Kfm.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, kurz BKrFQG, ist bereits seit Anfang Dezember des Jahres 2020 gültig. Hierzu zählt auch die entsprechende BKrFQV, also die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung. Im Anschluss wurde 2021 das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) etabliert. Es erfasst vornehmlich alle ausgestellten Qualifizierungsnachweise. Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt hierbei die vorherige Schlüsselzahl 95, die auf Führerscheinen vermerkt ist. Konkret bedeutet die Neuerung, dass Fahrer ihre Nachweise in Form einer separaten Karte erhalten, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Diese ist bei allen gewerblichen Fahrten mitzuführen und auf Verlangen bei Kontrollen vorzulegen.

Für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) wird Folgendes benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • ggf. Meldebescheinigung
  • Führerschein Klasse C/CE oder D/DE
  • Nachweis über die Qualifikation/Weiterbildung
  • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (kurz IHK) über den Nachweis der Grundqualifikation

Führerscheine mit der Schlüsselzahl 95 behalten bis zum zeitlichen Ablauf der eingetragenen Frist ihre Gültigkeit. Mit dem BKrFQG wurde ein europäischer Standard geschaffen, welcher die digitale Datenverwaltung und den Datenaustausch vereinfacht.