Sind Winterreifen Pflicht?
Auch Transportunternehmen müssen sich auf die Wintersaison vorbereiten.
Innerhalb der EU gelten unterschiedliche Vorschriften, in Bezug auf die Bereifung, sowie die Anwendung von Schneeketten.
In manchen Ländern tritt schon relativ früh die Winterreifenpflicht in Kraft. Unabhängig von der Witterung gilt dann die Winterreifenpflicht. Ab dem 1. November bis zum 15. April 2024 dürfen Pkw und Lkw, mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht worden sind. Das gilt für Österreich, Tschechien, Finnland und Frankreich. In Norwegen, der Slowakei, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Bulgarien hingegen besteht die Winterreifenpflicht für LKW erst ab dem 15. November.
In Deutschland hingegen gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative. Das bedeutet: Sobald winterliche Verhältnisse auf den Straßen vorkommen, muss das Auto Winterreifen haben. Für Ganzjahresreifen (auch Allwetterreifen genannt) gilt hierbei: sofern diese eine M+S Kennzeichnung tragen, sind sie erlaubt.Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld. Zudem besteht keine Schneekettenpflicht, außer wenn das „Verkehrszeichen 268“ am Straßenrand aufgestellt wird. Dies geschieht nach Wetterlage oder Streckenbegebenheiten.