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Genauer erklärt:

Ein Binnenzollamt ist ein Amt, das keine Grenzzollstelle und kein Ausfuhrzollamt ist. Wesentliches Merkmal ist, dass über die Binnenzollämter keine Waren direkt ein- oder ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Untergliederung des deutschen Zolls. Die Bezeichnung selbst wird beim Zoll nur beiläufig verwendet, denn die eigentlichen Dienststellen sind die Hauptzollämter und deren Dienststellen. In Deutschland gibt es mehrere Dutzend Hauptzollämter und Zolldienststellen, die als Binnenzollamt fungieren.

Das Binnenzollamt ist der verlängerte Arm für den Zoll in die Regionen hinein. Ohne diese Leistung müsste der Versender bis zu einem Grenzzollamt fahren und dort alle Formalitäten erledigen. Waren in der Nähe des eigenen Wohnortes können beim Binnenzollamt für den internationalen Versand vorbereitet und vom Zoll bearbeitet werden. Vom Standort aus wird die Ware dann zu einer Ausgangszollstelle geschickt, die für die Ausfuhr der Ware verantwortlich ist. Der Binnenzoll leistet sämtliche Vorbereitungen und Formalitäten, um Waren auszuführen oder nach deren Einfuhr zolltechnisch zu bearbeiten, führt die eigentliche Ein- und Ausfuhr jedoch nicht selbst durch.

Wichtig ist hierbei folgende Einschränkung: Nicht alle Waren können von diesen Dienststellen bearbeitet werden. Spezielle Lieferungen können der Verantwortung von anderen Zolldienststellen unterliegen.

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