Achtung Verkehr: Mobiles Parkverbot erklärt
Durch ein mobiles Parkverbot können Sie ganz unerwarteterweise abgeschleppt werden.
Was aber ist ein mobiles Parkverbot? Es handelt es sich faktisch um ein mobiles Halteverbot und kann vorübergehend eingerichtet werden (beispielsweise für einen Baustellen, Umzüge oder Veranstaltungen). Diese Art Verbot muss mindestens 3-4 Tage im Voraus angekündigt werden. Kann ein mobiles Parkverbot privat beantragt werden?
Ja, auch für private Umzugsfahrzeuge kann bei der Straßenverkehrsbehörde ein mobiles Park- und Halteverbot beantragt werden.
Gekennzeichnet wird ein mobiles Parkverbot durch Beschilderungen mit dem Zeichen 286 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Mobile Verbotsschilder werden dann aufgestellt, wenn im Verkehrsbereich grundsätzlich kein Bedarf für eine Regelung besteht, es jedoch über einen bestimmten Zeitraum hinweg nötig ist.
Folgende Bußgelder bei Parkverbot sind aktuell möglich:
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Parken im Halteverbot: 25 Euro
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Parken mit Verkehrsbehinderung: 40 Euro
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Parken über eine Stunde: 40 Euro
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Parken über eine Stunde mit Verkehrsbehinderung: 50 Euro
Unter Umständen kann der Verstoß gegen ein mobiles Parkverbot mehr kosten, zumal mögliche Abschleppgebühren vom Verkehrssünder übernommen werden müssen.
Wenn ein mobiles Parkverbotsschild aufgestellt wird, sind Autofahrer dazu verpflichtet ihre Autos vom betroffenem Bereich zu entfernen – laut StVO innerhalb von 48 Stunden.
Für die Gültigkeit des Parkverbotes ist es unerheblich, ob betroffene Verkehrsteilnehmer über die Einrichtung des Verbotes Bescheid wissen. Damit Fahrzeugbesitzer nicht komplett überrascht werden, muss eine gewisse Vorlaufzeit vor dem Abschleppen gewährleistet werden (3 volle Tage, also 72 Stunden).
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