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Hygiene
Für Unternehmen ist es besonders wichtig, gängig Regelungen zum Infektionsschutz für den Betrieb und Mitarbeiter einzuhalten. Hierbei sind viele Details zu beachten. Neben allgemeinen Vorschriften müssen gängige, betriebsspezifische Regelungen umgesetzt werden.

Selbstverständlich sind auch Verkehrsbetriebe darauf bedacht, diesbezügliche Regeln und Hinweise einzuhalten und Mitarbeiter zu schulen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Eine sehr empfehlenswerte Quelle an aktuellen Informationen zum Thema ist die Webseite der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr). Spezifisch nach Art des Verkehrsbetriebes sortiert, finden sich hier vielerlei Details zum Thema Arbeitsschutzstandard für den betrieblichen Infektionsschutz, die durch rechtlich verbindliche, aktuellste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021 ergänzt werden.

Es lohnt sich, diese Webseite öfter zu besuchen.
https://www.bg-verkehr.de/coronavirus/tipps-fuer-unternehmen-und-ihre-beschaeftigten#heading2

Bleiben Sie gesund, Ihr Kurierdienst Manfred Bruns